Praxis Dr. Hanefeld
Akademische Lehrpraxis der Medizinischen Hochschule Hannover
Akademische Lehrpraxis der Universität Oldenburg
Praxis Dr. Hanefeld | Bahnhofstr. 18 | 27432 Bremervörde
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rezepte@praxis-hanefeld.com (Rezepte und Formulare)
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Praxis-Organisation

Termin-Sprechstunde

Unser Bestreben ist es, die Wartezeiten in der Praxis möglichst gering zu halten und eine möglichst gute Termin-Treue zu erreichen. Daher gibt es in der Praxis ausschließlich eine Termin-Sprechstunde. Eventuelle Notfälle sind davon ausgenommen. Diese können wiederum natürlich für Wartezeiten für Patient:innen mit Terminen führen. Dies ist in einer Arztpraxis nicht immer komplett zu vermeiden.

Für Krankschreibungen (Arbeitsunfähigkeit, AU) haben wir eine Infekt- bzw. Akut-Sprechstunde eingerichtet, die zumeist außerhalb der angegebenen Regel-Sprechstunde im Anschluß an diese stattfindet. Melden Sie sich dafür morgens bei uns, dann erhalten Sie ein Zeitfenster. Wichtig: In dieser Sprechstunde verbleibt keine Zeit für die Erörterung von größeren Anliegen! Es ist eine Kurz-Sprechstunde.

Es ist nicht immer möglich, alle Patient:innen mit Wunsch nach Krankschreibung am gleichen Tag zu untersuchen. Besonders gilt dies während der Infekt-Zeit im Winter oder auch während Vertretungen für andere Praxen oder Ausfällen von Kolleg:innen. In diesem Fall erhalten Sie einen Termin am Folgetag. Sollte aus bestimmten Gründen eine Untersuchung noch am gleichen Tag dringend notwendig sein, bitten wir darum, dass Sie sich entsprechend bemerkbar machen. Die medizinischen Fachangestellten können dies sehr gut einordnen und dann planen.

Rückwirkende Krankschreibungen sind möglich, sofern eine entsprechende Erkrankung vorliegt und Sie uns unverzüglich in Kenntnis gesetzt haben. In Ausnahmefällen kann man aufgrund der Krankheit klar feststellen, dass diese schon am Vortag zur AU geführt haben muss. Länger rückwirkende AUs sind nicht statthaft und bei mehreren Tagen (z.B. nach einem Wochenende) darüber hinaus rechtswidrig für den ausstellenden Arzt.

Telefonische Erreichbarkeit

Man kann Sie telefonisch ja gar nicht erreichen! Dies hören wir manchmal, haben jedoch eine im Vergleich eher gute Erreibarkeit. Dafür sind wir in der Regel mit zwei Mitarbeiterinnen am Empfang besetzt. Außerdem sind für diesen Zweck extra diverse Extra-Sprachkanäle beim Telefonanbieter gebucht, was nicht unerhebliche Kosten verursacht. Trotzdem kann man dem Anrufer-Volumen mitunter nicht gerecht werden. Beispielhaft hat unsere Telefonanlage an einem Montag Morgen in der Infekt-Zeit über 1200 Anruf-Versuche. aufgezeichnet. Dieses Aufkommen würde sich nur mit einem eigenen Callcenter bewältigen.

Am ersten Arbeitstag der Woche ist es besonders zwischen 8:15 bis ca. 10:30 Uhr recht schwierig, uns zu erreichen. Überlegen Sie bitte, ob der Anruf zu diesem Zeitpunkt wirklich notwendig ist. Sie können uns auch eine E-Mail schreiben oder die App PatMed unserer Praxis-Software-Nutzen, um uns eine Nachricht zukommen zu lassen.

Allgemein ist die Erreichbarkeit am Vormittag ab ca. 11:00 Uhr und mittags/nachmittags deutlich besser.

Rezepte und Formulare

Für die Bearbeitung von Rezepten und Formularen veranschlagen wir eine Bearbeitungszeit von zwei Werktagen (!) - das bedeutet z.B. auch, dass bei einer Bestellung am Freitag höchstwahrscheinlich keine Unterschrift am Montag vorliegt. Dies gilt nicht, sofern Sie am betreffenden Tag bei uns in Behandlung sind, egal ob ärztlich oder durch das MFA-Team. In diesem Fall ist nämlich gewährleistet, dass Ihre Akte geöffnet und eventuell wichtige Fakten gesehen werden.

Für die Bestellung haben Sie folgende Möglichkeiten:

Wir bitten auf telefonische Medikamentenbestellungen zu verzichten, um unser Praxis-Telefon zu entlasten!

Ärztinnen und Ärzte sind gehalten, Verordnungen etc. zu überprüfen. Am Beispiel von Rezepten kann man dies gut veranschaulichen:

Die Überprüfung der Rezepte dient also dazu, die Arzneimittel-Sicherheit so gut wie möglich darzustellen. Aufgrund der extremen Masse von Verordnungen im Rahmen der Aufnahme vieler neuer Patient:innen nach Praxis-Schließungen in der Umgebung ist dies eine große Herausforderung. Darüber hinaus gibt es nicht unerhebliche Regress-Gefahren für Ärztinnen und Ärzte. Regresse kommen immer rückwirkend für mehrere Jahre auf die Praxen zu, sofern man davon betroffen ist.

Jede Therapie, jedes Rezept, jede Maßnahme in der Medizin muss von Gesetz wegen wirtschaftlich, angemessen, notwendig und zweckmäßig sein. Das sind die sogenannten WANZ-Kriterien. Darüber hinaus sind die Rabatt-Verträge der Krankenkassen zu beachten. Nicht-Beachtung führt wiederum zu Regressen, außer es liegen juristisch einwandfrei begründbare medizinische Komplikationen durch Anwendung der Rabatt-Medikamente vor. Die unbegründete Anwendung des sogenannten aut-idem-Kreuzes (=Apotheke darf kein Ersatz-Präparat ausgeben) ist daher mit größeren Regress-Risiken behaftet.

Eine Arztpraxis kann aus o.g. Gründen auch nicht reine Bestell-Station für Heilmittel-Verordnungen wie z.B. Physiotherapie-Rezepte oder ähnliches sein. Deren Verordnung verlangt zwingend eine regelmäßige Kontrolle des Therapie-Erfolges, also auch eine Vorstellung in der Praxis. Auch sie unterliegen den WANZ-Kriterien und vielen anderen Voraussetzungen. Ungeprüfte Verordnungen können so hohe Regress-Gefahren bieten, dass sogar die wirtschaftliche Existenz von ganzen Praxen dadurch gefährdet werden kann.

Anfragen

Das MFA-Team beantwortet Ihre Fragen per Telefon Mail oder App soweit möglich. Eventuell werden die Fragen in die ärztliche Arbeitsliste weitergeleitet und dann nach Bearbeitung wieder Kontakt mit Ihnen aufgenommen. Dies ist aus Kapazitätsgründen nicht immer am gleichen Tag möglich. Objektiv dringliche Anfragen versuchen wir so schnell wie irgendwie möglich zu bearbeiten.

Beachten Sie bitte, dass die Beantwortung von Anfragen, die Überprüfung von Rezepten, Heilmittelverordnungen usw. sowie auch die Beantwortungen von Versicherungs-Anfragen, Gutachten etc. eine Tätigkeit ist, die zumeist außerhalb der Sprechstunde und somit in der eigentlichen Freizeit stattfindet.

Atteste

Atteste und viele andere angefragte Dokumente sind keine Kassenleistung! Dazu zählen nur Dokumente, die in der sogenannten Vordruck-Vereinbarung genannt sind. Für alle anderen Dinge ist man verpflichtet, eine Gebühr auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte zu erheben. Tut man dies nicht, verstößt man sowohl gegen Wettbewerbsrecht sowie auch die ärztliche Berufsordnung. Jede Rechnung z.B. für Attest hat dann auch Folge-Tätigkeiten zur Folge wie Abgleich in der Buchhaltung für den Steuerberater. Wegen dieses Aufwands müssen wir die Gebühren entsprechend ansetzen. Zum Beispiel im Vergleich mit Rechtsanwälten fällt dies aber eher gering aus. Fragen Sie die Mitarbeiterinnen gegebenenfalls vorab. In der Regel werden Sie auch auf eventuell zu tragende Kosten hingewiesen.

Hausbesuche

Hausbesuche finden in den Pflegeheimen jeden zweiten Dienstag statt. An diesem Tag gibt es dann keine Regel-Sprechstunde, aber eine Notfall-/Infekt-Sprechstunde. Weitere nicht-dringliche Hausbesuche versuchen wir dann mit zu organisieren.

Dringliche Hausbesuche sind nach Rücksprache möglich, aber nicht immer am gleichen Tag oder in der gleichen Woche zu garantieren. Dafür ist der Handlungsdruck in den Praxen mittlerweile zu groß geworden. Daher sind auch regelmäßige Hausbesuch-"Runden" mit Routine-Besuchen ohne Beratungsanlass nicht möglich.

Bei sehr akuten Beschwerden sind auch die Handlungsmöglichkeiten oftmals eingeschränkt und auf die in Deutschland vorhandenen Notfall-Strukturen zu verweisen. Für lebensbedrohliche Notfälle ist weder die Arztpraxis noch die Hausbesuch-Tasche ausgelegt.